Landtagswahl 2018

Am 28. Oktober 2018 findet die Landtagswahl statt. In 55 Wahlkreisen werden dann die Abgeordneten für den Hessischen Landtag gewählt. Dabei haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine für eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises und eine für die Landesliste einer Partei. Insgesamt werden so 110 Abgeordnete gewählt. Auf der Seite Das Wahlsystem haben wir für dich beschrieben, wie die Wahl genau funktioniert.

Gleichzeitig können die Wählerinnen und Wähler am Wahltag an den Volksabstimmungen über die vom Hessischen Landtag am 24. Mai 2018 beschlossenen 15 Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen am Wahltag teilnehmen. Du findest mehr Informationen dazu unter: Volksabstimmungen 2018 .

Darf ich wählen?

Wenn du das aktive Wahlrecht besitzt, du also

  • deutsche/r Staatsbürger/in bist,
  • mindestens 18 Jahre alt bist (oder am Wahltag 18 wirst),
  • und spätestens ab dem 28. Juli 2018 (also drei Monate vor der Wahl) in Hessen lebst,

darfst du am 28. Oktober wählen. Dafür bekommst du spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Wahltermin eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Darin erfährst du auch, wo genau, also in welchem Wahllokal, du wählen darfst. Falls Du am Wahltag nicht wählen gehen kannst, kannst du über die Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragen.

Du bist noch zu jung, um selbst zu wählen? Du kannst trotzdem Einfluss nehmen, indem du die Menschen in deinem Umfeld über die Wahl informierst und sie dazu aufforderst, im Oktober ihre Stimme abzugeben. Außerdem kannst du deine Lehrerinnen und Lehrer auf die Juniorwahl ansprechen: Ein Projekt, in dem Schülerinnen und Schüler aus ganz Hessen wählen können. Mehr zu Juniorwahl findest du hier: Juniorwahl 2018.

Wen kann ich wählen?

Zur Landtagswahl können Parteien und Wählervereinigungen antreten. Parteien und Wählervereinigungen, die zur Wahl antreten möchten, müssen zunächst 1.000 Unterstützerunterschriften sammeln, um zugelassen zu werden. Dies gilt nicht für die fünf aktuell im Parlament vertretenen Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, Die Linke und die SPD), sie können ohne Hürde wieder antreten. Unter Wen kann ich wählen? versorgen wir dich bald mit weiteren Informationen zu den zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen.

Wir wünschen dir viel Spaß beim Stöbern auf unserer Seite und hoffen, dass du so informiert und motiviert zur Landtagswahl 2018 gehst. Bis zum Wahltag wird hier noch einiges passieren, also schau ruhig immer mal wieder vorbei.

Alle Informationen findest du auch in kompakter Form in unserem Flyer zur Landtagswahl.