Volksabstimmungen 2018

Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 15 Gesetze zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen beschlossen. Nach Artikel 123 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen kommt eine Verfassungsänderung nur zu Stande, wenn das Volk diesen Gesetzen mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Als Tag der Volksabstimmungen hat die Landesregierung den 28. Oktober 2018 bestimmt. Um Dich mit dem Gegenstand der Volksabstimmung vertraut zu machen, erhältst Du nachfolgend für alle vom Hessischen Landtag beschlossenen Gesetze

  • den jeweiligen Wortlaut des Gesetzes mit den dazu beschlossenen Erläuterungen,
  • jeweils das Ergebnis der Schlussabstimmung über die Gesetze im Hessischen Landtag und
  • jeweils eine Gegenüberstellung der von den Änderungen betroffenen Bestimmungen vor und nach einer Verfassungsänderung.

Informationen zu den Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018