Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren – das, sind die wichtigsten Aufgaben eines Parlaments in einer Demokratie. Warum das auch was mit dir zu tun hat, erfährst du hier.
Die „To-Do“ des Bundestags
Was hat das alles mit mir zu tun?
Viele Entscheidungen des Bundestags betreffen unser alltägliches Leben. Für unterschiedliche Probleme und Bereiche des gesellschaftlichen Lebens müssen die Abgeordneten Lösungen finden. Wer wie viel BAföG erhält, wer Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld hat, wie Krankenhäuser finanziert werden, welche Rechte LSBTIQ haben, wie Energie gewonnen wird, wie lange noch Braunkohle abgebaut wird, mit welchen Maßnahmen das Klima geschützt wird, wo Bundesstraßen gebaut werden, wie viel das Deutschland-Ticket kostet, welche Regeln für Zugewanderte und Geflüchtete gelten, wie Deutschland die Ukraine unterstützt – das sind nur wenige Beispiele dafür, mit wie vielen Themen sich Bundestagsabgeordnete befassen müssen.
In Berlin? Dann nichts wie hin!
Der Deutsche Bundestag tagt in Berlin-Mitte, genauer im einstigen Reichstagsgebäude – das mit der großen Glaskuppel. Den Bundestag kannst Du auch besuchen, die Aussicht und spannende Einblicke in die Politik sind sogar kostenlos. Du musst nur vorher einen Termin buchen. Die Abgeordneten aus deinem Wahlkreis bieten auch Besuchsfahrten an. Wenn Berlin zu weit weg ist, kannst Du hier eine kurze Führung machen.
Nur gemeinsam stark: Bundestag und Bundesregierung
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bildet mit den Ministerinnen und Ministern die Bundesregierung. Sie setzen die Gesetze um, die vom Bundestag beschlossen wurden – das ist ihre wichtigste Aufgabe. Sie können auch Gesetze und Maßnahmen vorschlagen, denen muss aber immer der Bundestag zustimmen. Das heißt Bundestag und Bundesregierung haben unterschiedliche Aufgaben, das nennt man Gewaltenteilung. Um etwas zu erreichen, müssen sie dennoch zusammenarbeiten. Hier kannst Du dich informieren, woran die Regierung zuletzt gearbeitet hat.
Hessen bestimmt mit
Auch die Bundesländer wirken an Entscheidungen des Bundestags mit. Im Bundesrat können die Landesregierungen Vorschläge für Gesetze machen. Bestimmte zustimmungspflichtige Gesetze können nur mit einer Mehrheit des Bundestags und des Bundesrats beschlossen werden, z.B. Änderungen des Grundgesetzes oder Entscheidungen, die die Bundesländer Geld kosten. Jede Landesregierung ist im Bundesrat vertreten. Hessen hat hier fünf Mitglieder. Mehr Antworten auf Fragen zum Bundesrat findest Du hier.