Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Image
Image
Image

Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für den reibungslosen Ablauf am Wahltag unverzichtbar. Zu ihren Aufgaben – unabhängig davon, ob es sich um eine Bundes- oder Landtagswahl handelt – gehören

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Abgleichen der Wahlberechtigung mit dem Wählerverzeichnis,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis festhalten,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Auswertung der Stimmen und
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

(Quelle: Bundeswahlleiter)

Wer sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden bestellt, d.h. sie werden per Post über ihre Berufung benachrichtigt. Da es sich bei dem Ehrenamt um eine sogenannte staatsbürgerliche Pflicht handelt, darf diese nur in Ausnahmefällen – z.B. berufs- oder krankheitsbedingt – abgelehnt werden. Von der Gemeindebehörde berufene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag fernbleiben, können sogar mit einem Bußgeld bestraft werden. Über die Eignung zum Wahlhelfer entscheiden ebenfalls die Behörden, berufen werden meist:

  • Personen, die wahlberechtigt sind und sich freiwillig bei der Gemeinde melden,
  • Personen, die von den Parteien vorgeschlagen werden,
  • Gemeindebedienstete.

Als Entschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld sowie eine Urkunde. 

Quellen / Weitere Informationen: