Die Europäische Grundrechtecharta

„Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden“,

so beginnt die Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (oft abgekürzt durch EU-Grundrechtecharta, GRC oder GRCh). Sie definiert rechtlich verbindlich die Rechte und Freiheiten aller EU-Bürgerinnen und -Bürger und ordnet die jeweiligen Rechte in sechs Kapitel:

  • Würde des Menschen,
  • Freiheiten,
  • Gleichheit,
  • Solidarität,
  • Bürgerrechte und
  • Justizielle Rechte.

In einem siebten Kapitel, den „Allgemeinen Bestimmungen“, wird der Anwendungsbereich festgelegt. Die so verankerten Rechte unterscheiden sich nach Menschen- und Bürgerrechten.

Enstanden ist die GRC durch den ersten Europäischen Konvent, der zwischen Dezember 1999 und Oktober 2000 tagte und sich durch 15 Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, einen Vertreter der Kommission und 30 Parlamentarierinnen und Parlamentarier (jeweils zwei aus einem Mitgliedstaat) zusammensetzte. Den Vorsitz hatte der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog inne. Deutschland wurde vertreten durch den Abgeordneten Jürgen Meyer (SPD) bzw. seinen Stellvertreter im Konvent Peter Altmaier (CDU) und dem thüringischen Landesminister für Europaangelegenheiten Jürgen Knack (CDU) bzw. dessen Vertreter Wolf Weber (SPD), dem niedersächsischen Landesminister für Europaangelegenheiten.

Die EU-Grundrechtecharta wurde beim Gipfel von Nizza, am 7. Dezember 2000, unterzeichnet, allerdings war sie damit noch nicht rechtskräftig. Dies geschah erst durch den Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009. Zwar bestand bereits zuvor ein Grundrechtsschutz innerhalb der EU, allerdings musste dazu auf verschiedene Dokumente verwiesen werden wie die Europäische  Menschenrechtskonvention (EMRK) oder den Vertrag der Europäischen Union. Durch die Grundrechtecharta entstand also ein wichtiges Bezugsdokument für die Rechtsprechung, das darüber hinaus als Identitätssymbol für die Bürgerinnen und Bürger der EU dienen soll.

Die gesamte Grundrechtecharta im Originaltext zum Nachlesen

Weiterführende Links und Informationen: Grundrechte-Konvent