Wahlverfahren

Kumulieren und Panaschieren

Wie Sie es von Bundes- und Landtagswahlen, aber vielleicht auch von früheren Kommunalwahlen gewohnt sind, können Sie alle Ihre Stimmen durch ein einziges Kreuz für diejenige Liste abgeben, die von der Partei oder Wählergruppe Ihres Vertrauens aufgestellt wurde. Damit geben Sie jeder Kandidatin und jedem Kandidaten dieser Liste genau eine Stimme, und Sie haben alle Ihnen zustehenden Stimmen genutzt, falls die Liste die maximale Zahl der zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten aufweist (Grafik 3).

Kumulieren

Wenn Sie einzelne Kandidatinnen und Kandidaten besonders unterstützen wollen, können Sie ihnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren): Dazu setzen Sie Kreuze in die drei Kästchen hinter den betreffenden Namen. Sie dürfen auch Ziffern in die Kästchen eintragen, müssen aber aufpassen, dass Sie pro Person höchstens drei Stimmen vergeben dürfen. Durch eine solche gezielte Stimmenverteilung können bestimmte Bewerberinnen und Bewerber mehr Stimmen als andere Personen der Liste erhalten, so auf der Liste nach vorn gelangen und letztlich einen Sitz erhalten (Grafik 4).

Streichen

Umgekehrt gibt es vielleicht in der Liste Ihrer bevorzugten Partei oder Wählergruppe Kandidatinnen und Kandidaten, denen Sie keine Stimme geben möchten. In einem solchen Fall dürfen Sie Personen in der von Ihnen angekreuzten Liste durchstreichen. So geben Sie nur den nicht gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten der Liste genau eine Stimme. Durch die Streichung(en) bleiben einige Ihrer Stimmen übrig. Diese gehen automatisch an diejenigen nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber über, die in der angekreuzten Liste am weitesten oben stehen, im Beispiel also an die ersten drei Personen in der Liste. Selbstverständlich darf auch hierbei niemand mehr als drei Personenstimmen bekommen (Grafik 5).

Panaschieren

Sie können aber auch Personen wählen, die nicht auf der bevorzugten Liste zu finden sind. Dem trägt das hessische Kommunalwahlrecht Rechnung, indem es Ihnen erlaubt, Ihre Stimmen über alle Listen zu verteilen (panaschieren), die sich zur Wahl stellen. Sie müssen aber auch hier wieder darauf achten, dass Sie pro Person höchstens drei Stimmen vergeben und die Maximalzahl von Stimmen nicht überschreiten dürfen, denn sonst ist der Stimmzettel ungültig (Grafik 6)!

Das vorherige Beispiel zeigt, dass das Kumulieren, Panaschieren und Streichen sowie das Listenkreuz nach Wunsch kombiniert werden können. Im Beispiel sorgt das Listenkreuz bei der WGC-Wählergruppe dafür, dass die sieben nicht direkt vergebenen Stimmen automatisch an die WGC-Kandidatinnen oder WGC-Kandidaten auf den Listenplätzen zwei bis acht gehen. Peter Bremes wurde gestrichen, so dass ihm keine Stimmen zugeteilt werden dürfen. Ohne das Listenkreuz wären die sieben nicht direkt vergebenen Stimmen verfallen.