Der Landtag und seine Aufgaben

Der Landtag ist das Parlament des Landes Hessen und bildet die Legislative, also die Gesetzgebung des Landes. Die 110 Abgeordneten verabschieden oder ändern Landesgesetze, verwalten den Haushalt, d.h. die Gelder des Landes, wählen die Landesregierung und kontrollieren sie. Gesetzlich geregelt sind die Zusammensetzung des Landtags und seine Aufgaben in den Artikeln 75–99 der Hessischen Verfassung.

Struktur des Landtags
Der Hessische Landtag gliedert sich in verschiedene Organe, die wichtige Funktionen erfüllen:

Präsidentin / Präsident
Der Präsident oder die Präsidentin des Landtages wird zu Beginn einer Legislaturperiode von den Abgeordneten gewählt. Gemäß der Geschäftsordnung steht dieses Amt der größten Fraktion zu. Zu den Aufgabenbereichen gehören u.a. die Repräsentation des Landtages nach Außen, das Führen der Geschäfte, die Leitung der öffentlichen Anhörungen und Fachtagungen und die Ausübung des Hausrechtes und der Polizeigewalt. Außerdem besitzt die Präsidentin oder der Präsident eine beratende Funktion in allen Ausschüssen.

Präsidium
Das Präsidium setzt sich neben der Präsidentin bzw. dem Präsident aus den vier Vizepräsidenteninnen bzw. Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern der Fraktionen zusammen und ist für die inneren Angelegenheiten des Landtages zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel die Veranschlagung des Haushaltes oder die Verwaltung der beschäftigten Beamten des Landtages.

Ältestenrat
Die Mitglieder des Präsidiums, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie weitere erfahrene Mitglieder des Landtages bilden den Ältestenrat, der die Präsidentin oder den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte unterstützt.

Ausschüsse
Die Ausschüsse sind sachbezogene Zusammentreffen der Abgeordneten. In ihnen wird über Gesetzentwürfe und Anträge beraten und Beschlussempfehlungen für die Plenumssitzung vorbereitet. Ausschüsse werden stets zu Beginn einer Wahlperiode neu gebildet. Dabei wird auch über die Größe des jeweiligen Ausschusses entschieden, sodass die Fraktionen dann entsprechend der Sitzverteilung im Parlament Mitglieder in die Ausschüsse entsenden können.

Aufgaben des Landtags

  1. Neben der Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten wählen die Abgeordneten auch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsident, die Mitglieder des Strafgerichtshofs, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Landesrechnungshofes, die Vertreterinnen und Vertreter des Landtags im Richterwahlausschuss sowie die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten.
  2. Die Mitglieder des Landtages beschließen und verabschieden nicht nur Gesetze. Die Fraktionen (oder mindestens fünf Abgeordnete gemeinsam) haben auch ein Gesetzesinitiativrecht, d.h. sie können Gesetze vorschlagen und diese Gesetzesentwürfe dem Landtag zur Abstimmung vorlegen.
  3. Das Parlament hat zudem eine Kontrollfunktion inne, das bedeutet, dass den Mitgliedern des Landtages verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen, um die Arbeit der Landesregierung zu überwachen. Dazu gehören z.B. das Stellen von Anträgen, die die Regierung zu einem bestimmten Handeln auffordern können oder Aktuelle Stunden, die von einer Fraktion beantragt werden können und in denen aktuelle landespolitische Themen behandelt werden. Wichtige Instrumente sind auch Anfragen, die dazu führen, dass die Landesregierung eine Erklärung zu bestimmten Sachverhalten abgeben muss. Dabei wird unterschieden in Große und Kleine Anfragen. Die Große Anfrage beschäftigt sich mit Themen von besonderer Bedeutung. Nach dem Stellen einer Großen Anfrage hat die Landesregierung drei Monate Zeit, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, die dann in einer Plenarsitzung diskutiert wird. Kleine Anfragen können zu landespolitischen Fragen gestellt werden und werden rein schriftlich beantwortet. Das Misstrauensvotum bleibt jedoch das stärkste Kontrollinstrument. Spricht dabei weniger als die Hälfte der Abgeordneten des Landtages der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsident das Vertrauen aus, muss sie oder er zurücktreten.
  4. Die vierte wichtige Funktion ist die Öffentlichkeitsfunktion. Die Plenarsitzungen sind öffentlich zugänglich, um Transparenz über die Arbeit des Landtages herzustellen. Anschauen kann man sich die Plenarsitzungen zum Beispiel auch auf Youtube auf dem Kanal des Hessischen Landtages.

Quellen/ Weitere Informationen: