Wähler­verzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (siehe Briefwahl und Wahlschein) besitzt.

Spätestens am 21. Tag vor der Wahl informieren die Gemeindebehörden die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde zu nehmen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind auch Auslandsdeutsche (Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind). Sie müssen allerdings vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Erst wenn sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sie auch wählen.