Aktueller Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung

IIa. Staatsziel Umweltschutz







V. Erziehung, Bildung, Denkmalschutz und Sport

Artikel 62a

Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Neuer Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung

IIa. Staatsziele

Artikel 26g

Der Sport genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindever-bände.

V. Erziehung, Bildung und Denkmalschutz