Aktueller Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung

IIa. Staatsziel Umweltschutz

Neuer Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung

IIa. Staatsziele

Artikel 26e

Die Kultur genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.