Aktueller Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung

IIa. Staatsziel Umweltschutz

Neuer Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung

IIa. Staatsziele

Artikel 26d

Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Errichtung und den Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur und von angemessenem Wohnraum. Der Staat wirkt auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hin.