Aktueller Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung
Artikel 64
Hessen ist ein Glied der deutschen Republik.
Neuer Wortlaut der betroffenen Bestimmung der Hessischen Verfassung
Artikel 64
Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.