Volksabstimmungen 2018


Nach Artikel 123 Absatz 2 der Hessischen Verfassung kommt eine Verfassungsänderung dadurch zustande, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschließt, dem das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.

Der Tag für die Volksabstimmungen wird von der Landesregierung bestimmt. In diesem Jahr hat der Hessische Landtag am 24. Mai 2018 folgende 15 Gesetze zur Änderung und Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen sowie Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzen beschlossen:


Musterstimmzettel