Briefwahl
Gerade in Pandemiezeiten ist die Briefwahl zu einem wichtigen Instrument geworden: So konnte und kann weiterhin jeder wählen, auch wenn sie oder er aus verschiedenen Gründen nicht ins Wahllokal gehen konnte. Doch auch abseits der Pandemie braucht es keinerlei Begründung für die Briefwahl: Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie einen sognannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Genau erklärt wird die Briefwahl auf der Seite des Bundeswahlleiters.
Im Wahllokal landet deine Stimme direkt in der Wahlurne. Bei der Briefwahl gibst du sie schon am Briefkasten aus der Hand. Wieso die Briefwahl trotzdem geheim ist, das erklären die Kolleginnen und Kollegen von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in dem folgenden Video: