Im Wahllokal oder per Brief? HAUPTSACHE WÄHLEN!
Du kannst am 15. März von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal oder schon vorher per Briefwahl abstimmen. Ins Wahllokal musst Du unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei der Briefwahl kannst Du zu Hause oder in einem Wahlraum der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abstimmen.
Du hast am 15. MÄRZ schon ein anderes wichtiges Date?
Wie Du Briefwahl beantragen kannst, steht in der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag dafür ist auf der Rückseite abgedruckt. Den Antrag solltest Du so früh wie möglich abschicken oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorbeibringen, damit Du die Wahlunterlagen rechtzeitig bekommst, ausfüllen und zurückschicken kannst. Dein Stimmzettel muss spätestens am 15. März um 18 Uhr zur Auszählung bei Deiner Gemeinde vorliegen.

Demokratische KOMMUNALWAHLEN
Für demokratische Wahlen gelten strenge Grundsätze. Deshalb müssen auch die Kommunalwahlen frei, allgemein, geheim, gleich und unmittelbar sein.
FREI = Du entscheidest selbst und ohne Zwang, wen Du wählst.
ALLGEMEIN = Alle Wahlberechtigten dürfen wählen. Niemand ist aus sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Gründen davon ausgeschlossen.
GEHEIM = Niemand soll sehen, wen Du wählst, deshalb gibt es die Wahlkabine.
GLEICH = Jede Stimme zählt gleich, keine zählt mehr als eine andere.
UNMITTELBAR = Du wählst die Abgeordneten direkt.
Quelle: KWG §1
In Begleitung in die Wahlkabine?
Grundsätzlich darf nur eine Person alleine in die Wahlkabine, denn wir sollen den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen. Das Wahlgeheimnis soll uns davor schützen, dass andere uns bei der Stimmabgabe bedrängen, etwas zu wählen, was wir gar nicht wollen. Nur Menschen mit einer Behinderung oder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche dürfen sich von einer Person beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen lassen – auch in der Wahlkabine. Mit wem Du Dich vor oder nach der Wahl darüber austauschst, wen Du wählst, ist allein Deine Entscheidung.
Quelle: KWG §7 Abs5
landesweite Wahlbeteiligung
Bevölkerung in Hessen: 6,28 Mio.
Wahlberechtigte für die Kommunalwahl
(Stand 31.12.2024):
4,8 Mio. davon rund 500.000 EU-Bürgerinnen/EU-Bürger.
Kommunalwahl 2021 - Wahlberechtigte:
5,7 Mio (mit Bürgerinnen/EU-Bürger)
Landesweite Wahlbeteiligung in Prozent:

Paradox: Niedrige Wahlbeteiligung trotz hoher Alltagsrelevanz
Im Vergleich zu Landtags- oder Bundestagswahlen ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen sehr niedrig. Die Politik auf kommunaler Ebene wird von vielen als weniger wichtig angesehen als die Landes- oder Bundespolitik. Dabei wird in der Kommune sehr viel entschieden, was unseren Lebensalltag vor Ort betrifft: Wo werden Wohnungen gebaut, wie sind Straßen und Radwege, gibt es ein Schwimmbad oder wie oft fahren Busse oder Bahnen? Paradox, dass sich so wenige dafür interessieren, wer diese Entscheidungen trifft.
Du bekommst MEHRERE STIMMZETTEL und hast viele Stimmen
Egal was in Deiner Kommune gewählt wird – Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung, Ortsbeirat oder Kreistag – Du hast so viele Stimmen wie Vertreterinnen und Vertreter dafür gewählt werden. Und für jede Wahl, die bei Dir stattfindet, bekommst Du einen separaten Stimmzettel. Wie viele Abgeordnete in einem Kommunalparlament sitzen, hängt davon ab, wie viele Menschen dort leben – je mehr das sind, umso mehr Abgeordnete werden gewählt und umso mehr Stimmen hast Du.
Darf’s ein bisschen weniger sein?
Eine Gemeindevertretung, eine Stadtverordnetenversammlung oder ein Kreistag kann selbst entscheiden, ob die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten etwas gesenkt wird. Aber es muss immer eine ungerade Zahl sein, damit Abstimmungen zu klaren Ergebnissen führen und ein „Unentschieden“ vermieden wird.
Wahlverfahren
Kumulieren und Panaschieren
Wie Du es von Bundes- und Landtagswahlen, aber vielleicht auch von früheren Kommunalwahlen gewohnt bist, kannst Du alle Deine Stimmen durch ein einziges Kreuz für diejenige Liste abgeben, die von der Partei oder Wählergruppe deines Vertrauens aufgestellt wurde. Damit gibst Du jeder Kandidatin und jedem Kandidaten dieser Liste genau eine Stimme, und Du hast alle deine zustehenden Stimmen genutzt, falls die Liste die maximale Zahl der zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten aufweist (Grafik 3).

Kumulieren
Wenn Du einzelne Kandidatinnen und Kandidaten besonders unterstützen willst, kannst Du ihnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren): Dazu setzt Du Kreuze in die drei Kästchen hinter den betreffenden Namen. Du darfst auch Ziffern in die Kästchen eintragen, musst aber aufpassen, dass Du pro Person höchstens drei Stimmen vergeben darfst. Durch eine solche gezielte Stimmenverteilung können bestimmte Bewerberinnen und Bewerber mehr Stimmen als andere Personen der Liste erhalten, so auf der Liste nach vorn gelangen und letztlich einen Sitz erhalten (Grafik 4).
Streichen
Umgekehrt gibt es vielleicht in der Liste Deiner bevorzugten Partei oder Wählergruppe Kandidatinnen und Kandidaten, denen Du keine Stimme geben möchtest. In einem solchen Fall darfst Du Personen in der von Dir angekreuzten Liste durchstreichen. So gibst Du nur den nicht gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten der Liste genau eine Stimme. Durch die Streichung(en) bleiben einige Deiner Stimmen übrig. Diese gehen automatisch an diejenigen nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber über, die in der angekreuzten Liste am weitesten oben stehen, im Beispiel also an die ersten drei Personen in der Liste. Selbstverständlich darf auch hierbei niemand mehr als drei Personenstimmen bekommen (Grafik 5).


Panaschieren
Du kannst aber auch Personen wählen, die nicht auf der bevorzugten Liste zu finden sind. Dem trägt das hessische Kommunalwahlrecht Rechnung, indem es Dir erlaubt, Deine Stimmen über alle Listen zu verteilen (panaschieren), die sich zur Wahl stellen. Du musst aber auch hier wieder darauf achten, dass Du pro Person höchstens drei Stimmen vergibst und die Maximalzahl von Stimmen nicht überschreiten darfst, denn sonst ist der Stimmzettel ungültig (Grafik 6)!

Das vorherige Beispiel zeigt, dass das Kumulieren, Panaschieren und Streichen sowie das Listenkreuz nach Wunsch kombiniert werden können. Im Beispiel sorgt das Listenkreuz bei der WGC-Wählergruppe dafür, dass die sieben nicht direkt vergebenen Stimmen automatisch an die WGC-Kandidatinnen oder WGC-Kandidaten auf den Listenplätzen zwei bis acht gehen. Peter Bremes wurde gestrichen, so dass ihm keine Stimmen zugeteilt werden dürfen. Ohne das Listenkreuz wären die sieben nicht direkt vergebenen Stimmen verfallen.
Helfende Hände im Wahllokal gesucht!
Am Wahltag kannst Du nicht nur abstimmen, Du kannst noch mehr beitragen, damit es eine gelungene demokratische Wahl wird: Werde Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer! Alle hessischen Wahlberechtigten können im Wahllokal und bei der Auszählung helfen – nur Kandidierende sind ausgenommen. Für dieses besondere Ehrenamt gibt es auch ein „Erfrischungsgeld“ als Anerkennung. Hast Du Lust, am Wahlgeschehen ganz nah dran zu sein? Dann melde Dich bei Deiner Gemeindeverwaltung.
In vielen Kommunen geht das auch online:
CHECKLISTE: Gültig abgestimmt?
Bei so vielen Stimmen kann es schnell passieren, dass ein Stimmzettel ungültig wird. Die kurze Checkliste hilft Dir, die häufigsten Fehler zu vermeiden.
Wenn Du:
- höchstens so viele Kreuzchen gemacht hast, wie oben fett auf dem Stimmzettel stehen,
- nur eine Liste einer Partei oder Wählergruppe oben angekreuzt hast,
- die Kreuzchen eindeutig in den Kreis einer Partei/Wählergruppe oder in die Kästchen für die Personen gesetzt hast,
- eine Streichung eindeutig über einen bestimmten Namen geht,
- keine weiteren Kommentare, keine Zahlen oder Emojis auf den Stimmzettel gemalt hast,
dann ist alles gut und Deine Stimmabgabe gültig.

