Verschiedene Wahlen, doch GLEICHE REGELN
Für alle Kommunalwahlen in Hessen – die Wahl der Gemeindevertretungen, der Stadtverordnetenversammlungen, der Kreistage sowie der Ausländer- und Ortsbeiräte – gelten die gleichen Regeln. Das Wahlrecht sowie die Vorschriften für die Wahlvorschläge, die Umrechnung von Stimmen in Sitze und die Vergabe von Mandaten sind gleich.
PARTEIEN, WÄHLERGRUPPEN und ihre KANDIDIERENDEN – In jedem Ort und für jede Wahl andere Vorschläge
Bei allen Kommunalwahlen können Parteien und Wählergruppen mit einer Liste von Personen, die für sie kandidieren, antreten. Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, zur Gemeindevertretung, zum Kreistag oder Ortsbeirat treten jeweils unterschiedlich viele und verschiedene Parteien oder Wählergruppen mit bestimmten Personen an. Die Parteien, die Du aus dem Bundestag kennst, treten in der Regel in ganz Hessen bei allen Kommunalwahlen an. Sehr kleine Parteien oder Wählergruppen kandidieren oft nur an wenigen Orten. Wählergruppen sind meist Engagierte, die sich für ganz bestimmte lokale Anliegen einsetzen und deshalb oft nur an einem Ort aktiv sind.

Wie werden AUS STIMMEN SITZE?
Zunächst werden für jede Partei bzw. Wählergruppe alle Stimmen, die ihre Liste erhalten hat, zusammengezählt. Parteien oder Wählergruppen bekommen gemäß ihrer Stimmenanteile Sitze im Kommunalparlament. Dafür wird ein bestimmtes Berechnungsverfahren eingesetzt, das Höchstzahlverfahren d’Hondt. Alle Parteien oder Wählergruppen, die genügend Stimmen erhalten haben, um einen einzigen Sitz zu bekommen, werden bei der Vergabe von Mandaten berücksichtigt.
Mit Deinen Stimmen bestimmst Du, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe und welche der Kandidierenden ein Mandat im Kommunalparlament erhalten.
Und hier ein Beispiel:
In einer kleinen Gemeinde werden 15 Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt. 2.000 Wahlberechtigte stimmen ab und haben jeweils 15 Stimmen. Es werden also 30.000 Stimmen vergeben. Es haben drei Listen kandidiert: Partei X, Partei Y und Wählergruppe Z. Die 30.000 Stimmen haben sich wie folgt auf diese verteilt:

Die Stimmenzahl jeder Partei bzw. Wählergruppe werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. So werden sogenannte „Höchstzahlen“ ermittelt. Anschließend bekommen die höchsten Zahlen in absteigender Reihenfolge jeweils einen Sitz zugeteilt, bis alle 15 Sitze verteilt sind. Jedem Wahlvorschlag wird dabei der Reihe nach so oft ein Sitz zugeteilt, wie er jeweils die nächst höchste Zahl aufweist. Wenn auf mehrere Parteien/Wählergruppen die gleichen Höchstzahlen entfallen, bekommt jede jeweils einen Sitz dafür.

MANDATE bekommen DIE BESTEN
Welche Kandidierenden ein Mandat bekommen, bestimmt sich nun durch deren persönliches Stimmergebnis. Die Personen einer Liste werden nach ihren Stimmenergebnissen in eine absteigende Reihenfolge gebracht. Wer die meisten Stimmen gewonnen hat, ist auf Platz 1 der Liste, danach kommt die Person mit dem zweitbesten Ergebnis usw. Ein Mandat erhalten so viele Kandidierende, wie ihrer Partei oder Wählergruppe insgesamt Sitze zustehen. Beispiel: Hat eine Partei zwei Sitze gewonnen, bekommen die Personen mit den erst- und zweitbesten Ergebnissen ein Mandat.
Und hier ein Beispiel:

Keine Regel ohne Ausnahme
Grundsätzlich werden bei den Kommunalwahlen die Sitze nach dem Anteil der Stimmen, den eine Partei oder Wählergruppe erhalten hat, vergeben. Das nennt sich Verhältniswahl und gilt, wenn mindestens zwei Parteien oder Wählergruppen antreten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Für den Fall, dass in einem Ort nur eine Liste zur Wahl antritt, sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt.
(Quelle: KWG §1)
Mit Deinen Stimmen kannst Du neue Ideen ebenso wie Gewählte mit Erfahrung unterstützen.
Wahlen als ZUFRIEDENHEITSBAROMETER
Wenn Wählerinnen und Wähler mit den Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern nicht zufrieden sind, müssen diese damit rechnen, nicht mehr gewählt zu werden. Allerdings lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Wenn Dir gerade die Bundes- oder Landespolitik nicht gefällt, sind die Kommunalwahlen nicht der richtige Moment, Deinem Unmut Luft zu machen. Bei den Kommunalwahlen sollte zählen, wie zufrieden Du mit der Arbeit Deiner Stadtverordnetenversammlung, Deiner Gemeindevertretung oder Deines Kreistages bist.
