Wer kann mitmachen und abstimmen?

Du darfst am 15. März 2026 die Abgeordneten für die Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, den Kreistag oder Ortsbeirat wählen, wenn Du am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union hast,
  • mindestens 18 Jahre alt bist,
  • seit mindestens sechs Wochen in der Stadt, Gemeinde bzw. im Landkreis wohnst – Menschen ohne Wohnsitz müssen sich seit mindestens sechs Wochen dauerhaft dort aufhalten.

Kandidieren können alle, die wählen dürfen und seit mindestens drei Monaten in der Stadt, Gemeinde bzw. im Landkreis leben.

Quelle: HGO § 30

POST für Dich!

Spätestens drei Wochen vor der Wahl bekommst Du einen Brief von Deiner Gemeinde: die Wahlbenachrichtigung.

Darin steht, wann die Wahl ist, wo sich dein Wahllokal befindet, ob es barrierefrei zugänglich ist und wie Du per Briefwahl wählen kannst. Wenn Du bis zum 22. Februar 2026 keinen Brief bekommen hast, solltest Du umgehend – bis spätestens 27. Februar – zu Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung gehen. Dort kannst Du prüfen lassen, ob Du richtig im Wählerverzeichnis eingetragen bist und das falls nötig, korrigieren lassen.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen: Wahlen: Fristen

Du bist gerade UMGEZOGEN? Du bist EU-BÜRGERIN? Du hast KEINEN FESTEN WOHNSITZ?

Dann musst Du Dich bis spätestens 22. Februar 2026 in das Wählerverzeichnis der Stadt oder Gemeinde eintragen lassen. Dafür musst Du zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem Du lebst, gehen und einen „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ stellen. Das kostet etwas Zeit, aber sonst nichts. Du brauchst dafür Deine Meldebescheinigung der Gemeinde – eine Kopie genügt – und Deinen Personalausweis oder Pass. Menschen ohne festen Wohnsitz müssen nachweisen oder versichern, dass sie sich gewöhnlich an diesem Ort aufhalten.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen: Wählerverzeichnis

Unglaublich, aber geschichte: das Wahlrecht in Deutschland

Wählen ab 16 in Hessen?

Um das Wahlalter bei Kommunalwahlen- und Landtagswahlen in Hessen zu senken, müsste eine große Mehrheit des Landtags dafür stimmen. Die Landtagsabgeordneten haben darüber in letzter Zeit oft diskutiert. Bisher fehlte aber die Mehrheit dafür. Das betrifft etwa 100.000 16- und 17-jährige Hessinnen und Hessen.

Quelle: https://statistik.hessen.de/presse/europawahl-am-9-juni-2024-wahlberechtigte-in-hessen