Interessenvertretungen für Menschen ohne deutschen Pass: DER AUSLÄNDERBEIRAT
Am 15. März 2026 werden zusätzlich in einigen Kommunen Ausländerbeiräte gewählt. Sie vertreten die Interessen der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte in der Kommune und werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gewählt. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dürfen in Deutschland in der Regel nicht wählen. Die einzige Ausnahme sind Kommunalwahlen, bei denen Angehörige eines Staates der Europäischen Union (EU) das Wahlrecht haben. Angehörige anderer Staaten wie z.B. der Türkei sind aber auch davon ausgeschlossen. Da viele Menschen ohne deutschen Pass dauerhaft in Hessen leben, deren Interessen nicht in den Parlamenten vertreten sind, wurden auf kommunaler Ebene und auf Landesebene Interessenvertretungen für diese Menschen geschaffen. In Hessen heißen diese Ausländerbeiräte oder Integrationskommission.
In Kommunen, in denen mehr als 1.000 Menschen ohne deutschen Pass leben, gibt es eine Vertretung der nicht-deutschen Bevölkerung: einen Ausländerbeirat oder eine Integrationskommission. Auch Gemeinden mit weniger ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Landkreise können einen Ausländerbeirat einrichten, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Quellen allgemein: HGO §84ff (§§24-28,31-35, 37, 56,57, 65, 148 gelten ebenfalls für AB), HKO §4b, KWG §58ff, https://www.agah-hessen.de/,
https://integrationskompass.hessen.de/integration/kommunaler-auslaenderbeirat-integrationskommission

Ausländerbeiräte oder Integrationskommission – wo ist da der Unterschied?
Die Mitglieder des Ausländerbeirats werden von Menschen ohne deutschen Pass direkt und demokratisch gewählt. Ein Ausländerbeirat hat zwischen 3 und 37 Mitglieder, die alle Migrationsgeschichte haben – wie viele es sind, bestimmt die Kommune. Die Mitglieder werden von der nicht-deutschen Bevölkerung direkt und demokratisch – in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl – gewählt. Darüber hinaus gelten für die Wahl die gleichen Regeln wie für die Kommunalwahlen in Hessen.
Die Mitglieder der Integrationskommission werden hingegen nicht direkt, sondern vom Kommunalparlament gewählt. Außerdem muss nur die Hälfte der Mitglieder Migrationsgeschichte haben. Die anderen Mitglieder sind aus der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand und werden von der Kommune bestimmt.
Quelle HGO §§85, 86, 89
WO GIBT ES Ausländerbeiräte?
Bei den letzten Wahlen 2021 wurden in 87 Kommunen und in 2 Landkreisen Ausländerbeiräte direkt gewählt. 87 Kommunen haben eine Integrations-Kommission eingerichtet.
Ob in Deinem Wohnort 2026 ein Ausländerbeirat gewählt wird, erfährst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung.
Quellen: https://wahlen.hessen.de/sites/wahlen.hessen.de/files/2025-04/kommunen_ueber_1000_ohne_links.pdf;
https://wahlen.hessen.de/sites/wahlen.hessen.de/files/2022-01/zeittafel.pdf; https://www.agahhessen.de/fileadmin/Dokumente/Auslaenderbeiratswahlen/Analysen/ABWahl2021-Analyse-_Juni_2021.pdf
Wer darf den AUSLÄNDERBEIRAT WÄHLEN?
Du darfst die Mitglieder des Ausländerbeirats in Deiner Stadt, Gemeinde oder Deinem Landkreis wählen, wenn Du am Wahltag:
- eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche hast – ausgenommen sind Menschen, die die deutsche UND eine andere Staatsangehörigkeit haben,
- mindestens 18 Jahre alt bist,
- seit mindestens 6 Wochen dort wohnst.
Auch EU-Staatsangehörige, Geflüchtete und Asylsuchende sind wahlberechtigt.
Quelle: HGO § 86 https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/auslaenderbeiratswahlen; https://www.agah-hessen.de/
Wer darf für den AUSLÄNDERBEIRAT kandidieren?
Alle Wahlberechtigten, die seit mindestens drei Monaten in der Kommune leben, dürfen auch kandidieren. Eingebürgerte Deutsche oder Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit dürfen den Ausländerbeirat zwar nicht wählen, aber sie dürfen dafür kandidieren.

Bevölkerung in Hessen nach Staatsangehörigkeit
Hessen Bevölkerung insgesamt: 6,28 Millionen
18,4 %
1,16 Millionen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
darunter Bevölkerung mit EU-Staatsangehörigkeit: 0,5 Millionen
81,6 %
5,12 Millionen deutsche Staatsangehörige
Stand: 31.12.2024; Quelle: https://statistik.hessen.de/presse/bevoelkerungszahl-in-hessen-leicht-gestiegen
WAS MACHT der Ausländerbeirat oder die Integrationskommission?
Ein Ausländerbeirat oder eine Integrationskommission vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationsgeschichte in der Kommune. Bei allen Angelegenheiten, die Menschen ohne deutschen Pass betreffen, beraten die Mitglieder das Kommunalparlament und die kommunale Verwaltung und können selbst Vorschläge machen. Zum Beispiel bei Integrationsprojekten der Kommune – Bildungsangebote von der Kita bis zur Ausbildung, Sprachförderung und -kurse – bei der Förderung kultureller Angebote und migrantischer Vereine, bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und Asylsuchenden, Maßnahmen gegen Ungleichbehandlung und die das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Kommune gestalten. Plant die Kommune solche Vorhaben, muss der Ausländerbeirat bzw. die Integrationskommission informiert und angehört werden. Ein Stimmrecht im Kommunalparlament hat der Ausländerbeirat hingegen nicht.
Quelle: HGO §88
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