Wer kann gewählt werden?
Passives Wahlrecht


Alle Personen, die in Deutschland wählen dürfen, besitzen auch das sogenannte passive Wahlrecht, das heißt sie können sich für die Wahl zur Abgeordneten oder zum Abgeordneten aufstellen lassen. Damit sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind und in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich für gewöhnlich dort aufhalten, berechtigt, für die Europawahl zu kandidieren. Dafür muss man aber auf der Bundes- oder Landesliste einer Partei oder einer anderen politischen Vereinigung als Kandidatin oder Kandidat aufgenommen sein. Die Parteien und politischen Vereinigungen müssen ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Europawahl in demokratischer und geheimer Wahl ermitteln. Durch diese geheime Wahl wird auch der Listenplatz festgelegt.
Eine Einschränkung bildet die Abschaffung des Doppelmandats im Jahr 2004. Seitdem können Abgeordnete des Bundestags nicht auch gleichzeitig ein Mandat im Europäischen Parlament innehaben. Mit einem Mandat auf kommunaler Ebene ist die Abgeordnetentätigkeit im Europäischen Parlament aber vereinbar.


Wer steht zur Wahl?
Genau wie bei Wahlen in den Nationalstaaten treten auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Parteien an. Bei den Europawahlen gibt es zwei Gruppen von Parteien, die europäischen und die nationalen Parteien. Europäische Parteien sind ein Zusammenschluss verschiedener nationaler Parteien der Mitgliedstaaten. Zur Zeit sind zehn, aus nationalen Parteien zusammengeschlossene, europäische Parteien bei der zuständigen Behörde registriert. Außerdem gibt es seit 2018 auch eine erste paneuropäische Partei, die nicht aus verschiedenen nationalen Parteien besteht.
Die im deutschen Bundestag vertretenen Parteien verteilen sich auf folgende fünf europäische Parteien:
Weitere europäische Parteien ohne im Bundestag vertretene Parteien:
Diese Parteien schließen sich nach der Wahl zu Fraktionen im Parlament zusammen.
Hinweis: Die ins Europaparlament gewählten sieben AfD-Mitglieder gehören keiner europäischen Partei an. Fünf der sieben Mitglieder sind mittlerweile nicht mehr Teil der AfD, sondern sind zur Allianz für Fortschritt und Aufbruch (kurz: ALFA, mittlerweile Liberal-Konservative Reformer) übergetreten. Die AfD spricht sich für die Abschaffung europäischer Parteien aus.